hero

Herzlich Willkommen bei RePa Messtechnik.

Sie sind auf der Suche nach einen kompetenten Partner, der Ihnen Ihre Heizkostennebenabrechnung oder Haus- Nebenkostenabrechnug erstellt? Dann sind Sie hier genau richtig! Wir Erstellen Ihnen auf Wunsch auch einen Energieausweis für Ihr Gebäude. Sprechen Sie uns einfach an! Wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter!

Infos und Rechtliches.

Auszug aus der "Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten"

§4 Pflicht zur Verbrauchserfassung

  1. Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.
  2. Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen.
  3. Gemeinschaftlich genutzte Räume sind von der Pflicht zur Verbrauchserfassung ausgenommen. Dies gilt nicht für Gemeinschaftsräume mit nutzungsbedingt hohem Wärme- oder Warmwasserverbrauch, wie Schwimmbäder oder Saunen.
  4. Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verlangen.

Links zu den kompletten Gesetzestexten

© 2023 RePa Messtechnik. Alle Rechte vorbehalten